Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Parkplatznutzung (AGB)

1. Zustandekommen und Gegenstand des Vertrages
1.1 Mit dem Ziehen des Parktickets an der Einfahrtsschranke zum Parkplatzgelände kommt zwischen der Designer Outlet Neumünster GmbH, Oderstraße 10, 24539 Neumünster (Betreiber) und dem Fahrzeugführer (Nutzer) ein Nutzungsvertrag gemäß diesen AGB zustande.
1.2 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz, auch im Fall einer Reservierung für den Premium-Parking-Bereich. Sollte wegen Überfüllung oder Falschparkens anderer Nutzer kein Stellplatz zur Verfügung stehen, hat der Nutzer die Möglichkeit, innerhalb von 60 Minuten nach Einfahrt, den Parkplatz wieder kostenfrei zu verlassen.
1.3 Gegenstand dieses Vertrages ist allein die Nutzung des Stellplatzes. Die Verwahrung und/oder Bewachung der Fahrzeuge oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die reine Stellplatzüberlassung hinausgeht, sind ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen. Der Betreiber übernimmt keine Obhutspflichten. Jedem Nutzer wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
1.4 Zur Erfassung der Dauer Ihres Parkvorganges sowie des genutzten Parkbereiches wird Ihr Kennzeichen vom Betreiber automatisch registriert. Die Löschung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Ausfahrt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
https://www.mcarthurglen.com/outlets/de/de/designer-outlet-neumuenster/datenschutz/.

2. Premium Parking
2.1 Der Nutzer kann am Vortag seines Besuches über die Website des Betreibers einen Parkplatz im Premium-Parking-Bereich des Parkplatzgeländes unverbindlich reservieren. Die Reservierung muss bis zu der auf der Website angegebenen Uhrzeit erfolgen. Der Nutzer erhält bei entsprechender Kapazität als Bestätigung der Reservierung einen QR-Code per E-Mail.
2.2 Wenn der Nutzer den QR-Code für das Premium-Parking vor dem Ziehen des Parktickets an der ersten Einfahrtschranke vorzeigt, wird ein Premium-Parking-Ticket ausgestellt und der Nutzungsvertrag beinhaltet die Nutzung des Premium-Parking-Bereichs. Sollte der Nutzer den QR-Code vergessen haben, kann er oder sie stattdessen auch den Parkraum-Manager des Betreibers von der Schranke aus anrufen und um die Ausstellung eines Premium-Parking-Tickets bitten.
2.3 Dem Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, mit seinem Fahrzeug dem Premium-Parking-Bereich aufzusuchen und sein Fahrzeug dort abzustellen. Der Nutzer hat das Parkticket an der (weiteren) Schranke an der Einfahrt zum Premium-Parking-Bereich vorzuweisen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz im Premium-Parking-Bereich. Sollte wegen Überfüllung oder Falschparkens anderer Nutzer kein Stellplatz im Premium-Parking-Bereich zur Verfügung stehen, hat der Nutzer die Möglichkeit, innerhalb von 10 Minuten nach Einfahrt in den Premium-Parking-Bereich diesen wieder kostenfrei zu verlassen und den regulären Parkbereich mit den hierfür geltenden Bedingungen zu nutzen. Stellt der Nutzer sein Fahrzeug mit einem Premium-Parking-Ticket sonst außerhalb des Premium-Parking-Bereichs ab, erfolgt keine Rückerstattung des Zuschlags.

3. Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen
3.1 Die Schranke schließt automatisch nach jedem durchfahrenden Fahrzeug. Das Durchfahren bei noch geöffneter Schranke (nach Durchfahrt eines anderen Nutzers) kann Schäden an der Schrankenanlage sowie am Fahrzeug verursachen und ist deshalb ausdrücklich untersagt.
3.2 Das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten ist nicht gestattet, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden und es gibt keinen alternativen Fußweg.

4. Ordnungsvorschriften
4.1 Auf dem Parkplatzgelände gelten, soweit in den AGB oder der Beschilderung der Parkplatzanlage nicht abweichend geregelt, die Bestimmungen der StVO entsprechend. Anweisungen des Personals des Betreibers, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind unverzüglich Folge zu leisten.
4.2 Innerhalb des Parkplatzgeländes darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
4.3 Der Nutzer darf ausschließlich Personenkraftwagen ohne Anhänger (Fahrzeuge) auf dem Parkplatzgelände abstellen. Weiter dürfen nur haftpflichtversicherte, mit einem amtlichen Kennzeichen und gültiger amtlicher Prüfplakette versehene Fahrzeuge abgestellt werden. Wohnmobile dürfen nur die ausdrücklich dafür vorgesehenen Schrankenanlagen passieren und auf den ausdrücklich dafür vorgesehenen Parkplätzen parken.
4.4 Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz ein Fahrzeug. Sind Stellplätze für Nutzer mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Behinderte, Familien, Frauen), so dürfen nur jeweils besonders berechtigte Nutzer diese Stellplätze nutzen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise (z. B. Behindertenausweis) auf Verlangen vorzuzeigen. Die für Elektroautos vorgesehenen Stromtankstellen dürfen nur durch Elektroautos genutzt/befahren werden (zur Nutzungsregelung dieser Tankstellen vgl. die dort ausgehängten Geschäftsbedingungen). Das Parken im Premium-Parking-Bereich ist nur Nutzern gestattet, deren Parkticket wie in Ziffer 2.2 beschrieben die Nutzung von Premium Parking beinhaltet.
4.5 Im Übrigen sind auf dem Parkplatzgelände nicht gestattet:
a) das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
b) die Lagerung von Betriebsstoffen, feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
c) das unnötige Laufenlassen von Motoren,
d) das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Vergaser oder Motor oder sonst verkehrsunsicherem Zustand,
e) die Reparatur, das Waschen oder die Wartung von Fahrzeugen,
f) die Verunreinigung des Parkplatzgeländes, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl,
g) das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen auf dem Parkplatzgelände,
h) das Verteilen von Werbematerial.
4.6 Dem Betreiber und dem Personal des Betreibers bleibt es im Rahmen des Hausrechts vorbehalten, weitere als die in Ziffer 4.4 genannten Tätigkeiten zu untersagen.
4.7 Der Aufenthalt auf dem Parkplatzgelände ist nur zum Zwecke des Parkens, Be- und Entladens, sowie dem Abholen des Fahrzeuges gestattet. Der Aufenthalt zum Zweck der Waren- und/oder Paketanlieferung o.ä. ist ausdrücklich nicht gestattet.
4.8 Die Nutzung des Parkplatzgeländes ist ausschließlich im Zusammenhang mit einem Besuch des Designer Outlet Centers gestattet.
4.9 In den folgenden Fällen ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers innerhalb des Parkplatzgeländes umzusetzen oder umsetzen zu lassen oder vom Parkplatzgelände zu entfernen oder entfernen zu lassen, sofern der Benutzer nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ermittelt werden und der Verstoß/die Gefahr auf anderem Wege nicht rechtzeitig beseitigt werden kann:
a) Verstoß gegen Ordnungsvorschriften gemäß dieser Ziffer 3 und/oder sonstigen Besitzstörungen,
b) Verstoß gegen die gestattete Nutzungsdauer gemäß Ziffer 5.5 der AGB oder
c) Gefahr im Verzug.

5. Entgelt und Dauer der Nutzung
5.1 Das Nutzungsentgelt (Parkgebühr) pro Einstellvorgang beträgt ab einer Einstelldauer von 60 Minuten 4,00 € je angefangenem Tag. Für Premium Parking beträgt das Nutzungsentgelt (Parkgebühr) pro Einstellvorgang 8,00 € je angefangenem Tag.
5.2 Bei einer Parkdauer von unter 60 Minuten ist die Ausfahrt nach Prüfung des Parktickets durch den Kassenautomaten frei. Wenn der Nutzer bei der Einfahrt ein Premium-Parking-Ticket gelöst hat, gilt dies jedoch nur, wenn kein Stellplatz im Premium-Parking-Bereich zur Verfügung stand und der Nutzer den Premium-Parking-Bereich innerhalb von 10 Minuten nach Einfahrt verlassen hat.
5.3 Unter Vorlage des Europäischen Schwerbehindertenausweises ist das Parken kostenfrei, die Gebühren werden am Guest-Service erstattet.
5.4 Bei Verlust des Parktickets wird bei der Abfahrt direkt am Kassenautomaten ein neues Ticket gezogen. Es wird keine Gebühr erhoben, es gilt weiterhin die Tagesgebühr. Im Falle des Premium-Parkens muss der Nutzer den Sicherheitsdienst direkt vom Kassenautomaten aus anrufen und die Situation erklären, es gelten die gleichen Bedingungen, jedoch mit der Premium-Parkgebühr.
5.5 Das Parkgelände kann 30 Minuten vor Öffnung des Designer Outlet Centers befahren werden. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug spätestens 30 Minuten nach Schließung des am längsten geöffneten Restaurants im Designer Outlet Center vom Parkgelände zu entfernen.

6. Haftung
6.1 Der Betreiber haftet nur für Schäden, die von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut oder vertrauen darf. Im Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Betreibers auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
6.2 Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich oder jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzgeländes anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch den Nutzer, andere Nutzer oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.